1. VBC Goch 1981 e.V.

Herzlich willkommen bei den Gocher Volleyballern!

Was steht an?

Neue Trainingsgruppe U16m

Nach den Osterferien startet unsere neue U16 Jungs unter der Leitung von Claus, Max und Leon für alle ballsportbegeisterten Jungs Jahrgang 2011 und jünger. Das Training findet immer dienstags und donnerstags von 18 - 20 Uhr in der Sporthalle des Gymnasiums statt. 

Abschlussausflug U13/U14

Am 23.05. findet der Abschlussausflug unserer U13 + U14 Spielerinnen mit einem Tag am Beachvolleyballfeld im Irrland statt. Anmeldungen in den Trainingsgruppen. 

Schiedsrichterlehrgänge

Ein Jugendlehrgang findet am 17.05. in Goch statt. Der Lehrgang ist ausgebucht, die Teilnehmer sind benannt. 

Ein D-Lehrgang findet auch 10.05. in Goch statt. Es gibt noch freie Plätze!

Jugendvereinswochenende am Wisseler See

Unser diesjähriges Jugendwochenende findet vom 04. - 06. Juli am Wisseler See statt. Die Teilnehmerzahl ist erreicht, die Anmeldung geschlossen. 

C-Trainerlehrgang vom 24. - 26.01. und 07. - 09.02.2025 in Weeze

Wir freuen uns, dass mit Alex R., Emilie und Tanja drei unserer Trainerinnen zwei Wochenenden ihrer Freizeit dazu nutzen, den Basislehrgang für die C-Trainerlizenz zu absolvieren. Wir danken Euch und freuen uns auf jede Menge neuen Input für unser Training. Teil 2 des Lehrgangs folgt im September. 

Die nächsten Spieltage: 

Die Saison 24/25 ist zu Ende. Die neue Saison 2025/26 startet Ende September. 

Datum

Spiel/ Turnier

Spielbeginn

Ort

 




Noch nicht Vereinsmitglied? Anmeldung und Datenschutzerklärung findet Ihr hier: 


 



Rückfragen zur Vereinsmitgliederschaft sowie Kündigungen bitte ausschließlich per Email an info@vbcgoch.de. Die Kündigungsfrist beträgt - wie auf der Anmeldung abgedruckt - 6 Wochen zum Jahres- bzw. Halbjahresende. 

Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld oder ähnliche Transferleistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, sich den Mitgliedsbeitrag auf Antrag vom Jobcenter erstatten zu lassen. Die Zahlung des Beitrages erfolgt jedoch IMMER vom Mitglied (bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten) per Einzugsermächtigung direkt an den Verein. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Auch findet keine unmittelbare Zahlung des Jobcenters an den Verein statt.